Sogar eine Stiftung, die teure Rennpferde züchtet, gilt als gemeinnützig

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Hinter der mannshohen Steinmauer liegt ein nahezu feudaler Besitz: Eine Villa mit Park, ein Wald, eine Gärtnerei, Pferdeställe und fast 100 Hektor Weideland, was 200 Fußballfeldern entspricht. „Größer als Monaco“, schrieb der Kölner Stadt-Anzeiger über das Anwesen. Es handelt sich um das Gestüt Röttgen im Kölner Stadtteil Rath/Heumar. Eine der feinsten Adressen Deutschlands, wenn es um Galopp-Rennpferde geht. „Wir haben 30 Stuten in der Zucht“, erklärt Günter Paul, der Chef des Anwesens, beim Interview im Februar 2015. Zum Zuchtbetrieb gehören auch drei Hengste. „Und im Rennstallbereich haben wir nochmal etwa 80 Pferde“, ergänzt der schmale ältere Herr. Das Sagen hier hat – eine Stiftung.

Das Gestüt wurde 1924 gegründet, von Peter Paul Mülhens, dem Kölner Duftwasser-Unternehmer („4711“). Als dessen Tochter Maria Mehl-Mülhens 1985 stirbt, erben nicht Familienangehörige das Gestüt, sondern die Mehl-Mülhens-Stiftung.  Deren Gründung hatte die Tochter in ihrem Testament verfügt. Das war schlau. Denn so fällt keine Erbschaftsteuer an, der Fiskus geht leer aus. Schließlich ist die Stiftung als gemeinnützig anerkannt. Das Finanzamt hat bis heute das Nachsehen. Wenn die Stiftung Rennpferde verkauft, beim Pferderennen fünfstellige Siegprämien kassiert oder 3.000 Euro Gebühr für das einmalige Decken einer Stute einnimmt, wird weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer fällig. Auch nicht, wenn sie die Villa vermietet oder ihre Gewerbeflächen („Hansestrasse Süd“, „Köln-Rösrather Strasse“) verpachtet. Ohne diese Steuervorteile wäre das Gestüt „unbezahlbar“, sagt Stiftungsvorstand Günter Paul im Februar 2015. „Ich denke, wir müssten unseren Betrieb einstellen.“ Aber wie überleben andere Gestüte, die in aller Regel privat organisiert sind, ohne Steuerprivilegien? Dort gebe es „vermögende Bürger, die gerne bereit sind, ihr Geld hineinzustecken“, antwortet Paul. Die würden die Rennpferdzucht als Hobby betreiben, lediglich mit zwei oder fünf Stuten. Röttgen hingegen sei größer. Aber Größe zählt nicht als Kriterium für Gemeinnützigkeit. Was bitte soll an der Stiftung gemeinnützig sein? Laut eigener Homepage kümmert sich die Mehl-Mülhens-Stiftung um „Förderung der Vollblutzucht“, „Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Zucht“ und  „Unterstützung von Jockeys, die unverschuldet in Not geraten sind.“

Das wirft Fragen auf. Wissenschaft – gemeint ist die Zusammenarbeit vor allem mit tiermedizinischen Hochschulen. In Not geratene Jockeys – das können so viele nicht sein, die Branche ist überschaubar. Und was ist mit Vollblutzucht? Dient das dem Gemeinwohl? Der Bundesfinanzhof, oberstes Gericht in Steuerfragen, argumentierte 2009 in einem Urteil, dass „die nicht um des Erwerbs willen ausgeübte Tierzucht (…) von allgemein-gesellschaftlichen Nutzen sein kann.“ Und zwar deshalb, weil sie „die Art- und Rassevielfalt der Tierwelt garantiert“. Der Bundesfinanzhof bezog sich dabei nicht auf Rinder, Schweine oder Schafe, sondern, jawohl, auf Trabrennpferde. Das will mir nicht in den Kopf. Beim Trab- oder Galopprennen geht’s doch um Freizeitspaß, um Zocken auf der Rennbahn, um Sport. Warum das Züchten für diese „Events“ gemeinnützig sein soll, erschließt sich mir nicht. Wie groß das Vermögen der Mehl-Mülhens-Stiftung ist, welche Einnahmen und Ausgaben sie hat, dazu will sich Stiftungsvorstand Günter Paul nicht äußern.  (Foto: Blick auf die Mauer von Gestüt Röttgen in der Eiler Strasse, Köln-Rath/Heumar)