Wenn eine Stiftung 40 Millionen Euro erbt – ein Fall aus München

Die alte Dame, nennen wir sie Frau Hildegard, war reich. Bargeld, Kunstgegenstände, Immobilien in München, Immobilien in Zürich, jeweils in bester Lage. Zusammen ein Vermögen von gut 40 Millionen Euro. Frau Hildegard starb 2014. Doch ein ordentliches Testament hatte sie nicht hinterlassen. Es gab mehrere Schriftstücke, einiges lag nur in Kopie vor. Erkennbar war lediglich, dass eine „wohltätige Einrichtung“ zumindest einen Teil des Vermögens erben sollte. Auch hatte sie einen Verwandten als Testamentsvollstrecker bestimmt. Der Verwandte – er soll hier Dr. Schulz heißen – ist Jurist und Steuerberater. Er gründet noch zu Lebzeiten der alten Dame die gemeinnützige „Hildegard-Stiftung“ mit Sitz in München. Den Posten des Stiftungsvorstands übernimmt er selbst. Nach dem Tod von Frau Hildegard entzündet sich ein Streit unter den Nachfahren. Man zieht vor Gericht. Dr. Schulz setzt sich durch, die Stiftung wird zur Alleinerbin erklärt. Und spätestens jetzt lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Zeigt doch der Fall, wie es mit Hilfe einer gemeinnützigen Stiftung gelingt, große Vermögen vor der öffentlichen Hand zu schützen.

Punkt 1: Die Steuer. Als Privatperson 40 Millionen Euro erben – da fällt trotz der Freibeträge ordentlich Erbschaftssteuer an. Ehepartner oder Kinder des Verstorbenen müssen auf den Immobilien-Verkehrswert abzüglich Freibetrag 30 Prozent Steuern zahlen. Wer als Neffe oder Nichte erbt, hat sogar 43 Prozent Erbschaftssteuer aufzubringen. Eine gemeinnützige Stiftung hingegen zahlt 0 Prozent Erbschaftssteuer. Nichts. Auch von der Grundsteuer, die private Immobilienbesitzer jedes Jahr zu zahlen haben, sind gemeinnützige Stiftungen in der Regel befreit.

Punkt 2: Die Nutznießer. Kaum zu glauben: Gemeinnützigen Stiftungen ist gestattet, bis zu einem Drittel ihrer Erträge – etwa aus Mieten oder Pacht – auszuschütten, um „in angemessener Weise“ den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterstützen. So will es das Gesetz, genauer gesagt, die Abgabenordnung, § 58. Nr. 6. Damit sind zwar keine regelmäßigen Zahlungen gemeint. Auch entscheidet mitunter das Finanzamt, was unter „angemessen“ zu verstehen ist. Doch hilft die Stiftung, einen gewissen Lebensstandard der Stifterfamilie zu sichern. Na, denn.

Punkt 3: Die Transparenz. Die „Hildegard-Stiftung“ ist nicht verpflichtet, ihre Stiftungssatzung zu veröffentlichen. Auch nicht ihren Jahresbericht, in dem steht, wie hoch die Einnahmen waren und wie viel sie für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet hat. Das erfährt nur das Finanzamt. Das Finanzamt darf diese Informationen aber nicht weitergeben, auch nicht an Journalisten. Steuergeheimnis! Gerne hätte ich zudem gewusst, was es mit den Klingelschildern der stiftungseigenen Immobilien auf sich hat. Warum taucht fünfmal der Name von Dr. Schulz oder seinen Familienangehörigen auf – neben den Räumen, in denen laut Klingelschild die Stiftung sitzt? Das zeigen Fotos, die mir vorliegen. Nutzt die Familie dort Wohnungen und Büroräume? Wenn ja, zu welchen Bedingungen? Zahlen sie ortsübliche Mieten? Erhöht sich die Miete, wenn die Stiftung investiert und ein schickes, neues Bad einbaut? Oder sind Dr. Schulz und seine Angehörigen inzwischen Eigentümer der Wohnung? Wenn ja, zu welchen Bedingungen haben sie die Wohnung gekauft?

Dr. Schulz will sich zu meiner Anfrage nicht äußern. Auch der zuständigen Stiftungsaufsicht, angesiedelt bei der Regierung von Oberbayern, schicke ich einige Fragen. Sie schreibt zurück: „Wir werden die Stiftung um Auskunft zur Nutzung der stiftungseigenen Wohnungen und Büroeinheiten bitten.“ Falls erforderlich, heißt es weiter, werde man die Stiftung auffordern, „die bei der Vermögensverwaltung geltenden Grundsätze zu beachten“. Ich hake nach, will einige Tage später wissen, was die Stiftung geantwortet hat. Lapidare Rückmeldung der Regierung von Oberbayern: „Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen über die Vermögensverwaltung der Stiftung betreffende Einzelheiten keine Auskunft erteilen können.“ So legt sich über vieles ein Mantel des Schweigens. Schöne Stiftungswelt. (Foto: flyupmike auf Pixabay)