Stiftung am Uni-Klinikum Marburg-Gießen kassiert handfeste Rüge

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Das Stiftungsvermögen, immerhin 100 Millionen Euro, sei „in seinem realen Wert nicht erhalten“ worden. Die mit Errichtung der Stiftung verbundenen Ziele „wurden nicht im erwarteten Umfang erreicht“. Zwei handfeste Ohrfeigen, die der Rechnungshof des Landes Hessen in seinem Jahresbericht vom 19. Mai 2015 der Marburger Von-Behring-Röntgen-Stiftung verpasst. Die Stiftung wurde 2006 vom Land Hessen errichtet, nachdem die CDU-geführte Landesregierung die Universitäts-Kliniken in Marburg und Gießen erst fusioniert und anschließend verkauft hatte. Erwerber war die Rhön-Klinikum Aktiengesellschaft. Ein Verkauf, der Schlagzeilen machte – handelte es sich doch um die bundesweit erste Privatisierung einer Universitäts-Klinik.

Kritiker fürchteten, die Qualität der Ärzte-Ausbildung werde sinken, Wissenschaft und Forschung seien in Gefahr. Offenbar sollte die Von-Behring-Röntgen-Stiftung dazu beitragen, Privatisierungsgegner zu beschwichtigen. Denn laut Satzung hat die Stiftung die Aufgabe, medizinische Forschung und Lehre an beiden Uni-Standorten zu fördern. Der Rechnungshof beanstandet in seinem Jahresbericht, die Stiftung habe mit ihrem Vermögen – immerhin Gelder aus dem Landeshaushalt – schlecht gewirtschaftet. Von 2007 bis Ende 2012 seien Buchverluste in Höhe von 4,7 Millionen Euro angefallen, außerdem realisierte Verluste in Höhe von 329.000 Euro. Die Stiftung hätte ferner zugesagt, pro Jahr 4 Millionen Euro für Förderzwecke auszuschütten. Doch zahlte sie laut Rechnungshof lediglich 1,3 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem: Die mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens betrauten Banken hätten im Schnitt jährlich 240.000 Euro Gebühren kassiert. Die Stiftung kündigte laut Rechnungshof inzwischen an, die beteiligten Banken „zu einer transparenten Darstellung der Tätigkeiten und der erhobenen Entgelte zu verpflichten“. Auch habe sie begonnen, ihre Fördertätigkeit zu evaluieren, also begutachten zu lassen. Abschließend erwartet der Rechnungshof vom Land Hessen, dass „künftig vor Gründung einer Stiftung die Wirtschaftlichkeit geprüft“ werde. Schließlich werde durch eine Stiftung „Landesvermögen dauerhaft der Einflussmöglichkeit des Haushaltsgesetzgebers entzogen“.